BETREUUNG
Alle Pflegebedürftigen (von Pflegegrad 1 bis 5) haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Mit diesem können bei zugelassenen Einrichtungen Leistungen i.H.v. 125,- € monatlich abgerufen werden. Darunter fallen auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann außerdem bis zu 40 Prozent davon für solche niedrigschwelligen Angebote verwenden.


QUALITÄTSGESICHERTES BETREUUNGSANGEBOT
Unser stundenweises Betreuungsangebot speziell für demenziell erkrankte Menschen ist darauf ausgerichtet vorhandene Ressourcen zu stärken und zu erhalten. Durch gezieltes Training der Alltagskompetenz, spielerische Erinnerungsarbeit und gezielte Übungen zum Erhalt erworbener Fähigkeiten wird die Pflegesituation positiv unterstützt und Angehörige merklich entlastet.